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Notarielle Tätigkeiten

Zuhören. Verstehen. Formulieren.

Am Anfang unserer notariellen Tätigkeit steht das Zuhören. Vertrauen Sie uns und sagen Sie, was Ihnen wichtig ist. Wir wollen und wir müssen Sie und Ihr Anliegen richtig verstehen. Dafür nehmen wir uns ganz bewusst Zeit. Denn in einer notariellen Urkunde werden wir nur dann die richtigen Worte wählen und den richtigen Ton treffen, wenn wir Ihre Interessenlage und Ihre Ziele verstehen und sachlich nachempfinden können. Dafür bringen wir als Notare die erforderliche professionelle Empathie mit. Ungeachtet dessen dürfen Sie sich darauf verlassen, dass wir mit nüchterner Sachlichkeit formulieren werden, was Ihr Wille ist. Sind mehrere Personen an einer Urkunde beteiligt, bspw. als Käufer und Verkäufer, können alle darauf setzen, dass wir die unterschiedlichen Interessenlagen gleichgewichtig und ausgewogen einer marktüblichen Regelung zuführen werden. Bei Bedarf helfen wir Ihnen auch, vernünftige Kompromisse zu finden. Dafür stehen wir als Notare mit unserer berufsrechtlich zu wahrenden Unabhängigkeit und Unparteilichkeit.

Rechtsanwälte beim Notar: aus dem Stand von „0 auf 100“

Sie sind fachlich spezialisiert arbeitender Rechtsanwalt und haben für Ihre Mandanten eine Urkunde entworfen? Oder bereits mit Ihrem Anwaltskollegen auf der Gegenseite beurkundungsreif endverhandelt? Jetzt haben Sie das Ziel, möglichst schnell zu beurkunden und die Urkunde ohne Komplikationen professionell und geräuschlos vollziehen zu lassen. Diese Situation ist uns bestens vertraut. Wir haben den Anspruch, Sie hierbei möglichst effektiv zu begleiten und kennen Ihre hohen Erwartungen und unsere Rolle in dieser besonderen Situation. Anwaltskollegen, auch aus größeren Kanzleien, sind daher bei uns regelmäßig zu Gast.

Immobilienrecht

Unsere Notare sind die richtigen Ansprechpartner für Sie, wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten, gleich ob Grundstück, Haus, Eigentumswohnung oder Erbbaurecht. Ob sich die Immobilie in Frankfurt, im Rhein-Main-Gebiet oder an einem anderen Ort in Deutschland befindet, spielt hierbei keine Rolle. Die Beurkundung und Abwicklung von Kaufverträgen über Immobilien stellt einen Schwerpunkt unserer notariellen Tätigkeit dar.

Neben Kaufverträgen bedürfen auch viele weitere Rechtsgeschäfte mit unmittelbarem Bezug zur Immobilie der Beurkundung oder Beglaubigung durch einen Notar, wie bspw. die Bestellung von Grundschulden oder die Einräumung von sonstigen Rechten wie Grunddienstbarkeiten.

Ganz gleich, ob Sie Privatperson, institutioneller Investor oder Bauträger sind, unsere Notare verfügen bei allen Grundstücksgeschäften über die erforderliche Fachkenntnis und Erfahrung.

Gesellschaftsrecht

Sie wollen eine Gesellschaft gründen oder kaufen? Oder bei einer bestehenden Gesellschaft einen neuen Geschäftsführer bestellen, eine Kapitalerhöhung beschließen oder die Satzung ändern? Oder im Rahmen einer Fremdfinanzierung Ihre Gesellschaftsanteile dem Kreditgeber verpfänden? Unsere Notare übernehmen von den dafür notwendigen Schritten alle notariellen Handlungen, die erforderlich sind, damit Sie schnell und sicher Ihre geschäftlichen Ziele erreichen.

Erbrecht und Vermögensnachfolge

Trau, schau, wem? Wenn Sie sich dazu entschieden haben, jemandem etwas zu vererben oder zu verschenken, sollte die Erfüllung Ihrer Erwartungen nicht bloße Vertrauenssache sein. Wir erarbeiten mit Ihnen im gemeinsamen Gespräch, was Ihnen wichtig ist. Mit einem nach Ihren Vorstellungen gestalteten Testament, Erbvertrag oder einer Vermögensübertragung zu Lebzeiten, mit oder ohne Vorbehalt von Rechten wie bspw. einem Wohnrecht, verfügen unsere Notare über das richtige Instrumentarium hierfür. Für einfache genauso wie für komplizierte familiäre Situationen.

Familienrecht

Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen – und vergleichbare Vereinbarungen zwischen unverheirateten Partnern – haben heute einen höheren Stellenwert denn je. Es sind die richtigen Instrumente für Paare, die vorsorgen wollen, falls ihre Beziehung unerwartet auseinandergeht oder die Streit vermeiden möchten, nachdem ihnen das passiert ist. Fehlen derartige Vereinbarungen, müssen die betreffenden finanziellen und familiären Sachverhalte ggf. in langwierigen und aufreibenden Auseinandersetzungen vor dem Familiengericht geklärt werden. Oftmals ist mindestens eine der Parteien mit dem Ergebnis nicht zufrieden. Unsere Notare beraten Sie, wenn Sie sich einig sind oder einig werden wollen und eine derartige Vereinbarung abschließen möchten.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Mit einer Vorsorgevollmacht, die Sie einer Person Ihres persönlichen Vertrauens erteilen, können Sie verhindern, dass eine Ihnen fremde Person vom zuständigen Amtsgericht als Ihr Betreuer bestimmt wird. Anlaß hierfür entsteht, falls Sie irgendwann einmal wegen Krankheit, Demenz oder Gebrechlichkeit selbst nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihre eigenen Angelegenheiten zu besorgen. Für diese Fälle können Sie vorsorgen und bspw. eines Ihrer Kinder bevollmächtigen, für Sie das Notwendige zu tun.

Mit einer Patientenverfügungen dokumentieren Sie, ob, wie und wie lange Sie wünschen, dass Ärzte und Krankenhäuser bei Ihnen lebenserhaltene Maßnahmen durchführen. Unsere Notare stehen Ihnen mit geeigneten Regelungsvorschlägen zur Verfügung, um Ihren Willen zu dokumentieren und sicherzustellen, dass dieser Wille auch dann noch respektiert wird, wenn Sie ihm selbst keine Geltung mehr verschaffen können.

Auslandsbezug

Als Notare entwerfen und beurkunden wir in deutscher oder englischer Sprache. In Zusammenarbeit mit Dolmetschern sind auch weitere Fremdsprachen möglich.

  • Immobilienrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Erbrecht und Vermögensnachfolge
  • Familienrecht
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Auslandsbezug

Notarielle Tätigkeiten

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  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Auslandsbezug

Zuhören. Verstehen. Formulieren.

Am Anfang unserer notariellen Tätigkeit steht das Zuhören. Vertrauen Sie uns und sagen Sie, was Ihnen wichtig ist. Wir wollen und wir müssen Sie und Ihr Anliegen richtig verstehen. Dafür nehmen wir uns ganz bewusst Zeit. Denn in einer notariellen Urkunde werden wir nur dann die richtigen Worte wählen und den richtigen Ton treffen, wenn wir Ihre Interessenlage und Ihre Ziele verstehen und sachlich nachempfinden können. Dafür bringen wir als Notarinnen die erforderliche professionelle Empathie mit. Ungeachtet dessen dürfen Sie sich darauf verlassen, dass wir mit nüchterner Sachlichkeit formulieren werden, was Ihr Wille ist. Sind mehrere Personen an einer Urkunde beteiligt, bspw. als Käufer und Verkäufer, können alle darauf setzen, dass wir die unterschiedlichen Interessenlagen gleichgewichtig und ausgewogen einer marktüblichen Regelung zuführen werden. Bei Bedarf helfen wir Ihnen auch, vernünftige Kompromisse zu finden. Dafür stehen wir als Notare mit unserer berufsrechtlich zu wahrenden Unabhängigkeit und Unparteilichkeit.

Rechtsanwälte beim Notar: aus dem Stand von „0 auf 100“

Sie sind fachlich spezialisiert arbeitender Rechtsanwalt und haben für Ihre Mandanten eine Urkunde entworfen? Oder bereits mit Ihrem Anwaltskollegen auf der Gegenseite beurkundungsreif endverhandelt? Jetzt haben Sie das Ziel, möglichst schnell zu beurkunden und die Urkunde ohne Komplikationen professionell und geräuschlos vollziehen zu lassen. Diese Situation ist uns bestens vertraut. Wir haben den Anspruch, Sie hierbei möglichst effektiv zu begleiten und kennen Ihre hohen Erwartungen und unsere Rolle in dieser besonderen Situation. Anwaltskollegen, auch aus größeren Kanzleien, sind daher bei uns regelmäßig zu Gast.

Immobilienrecht

Unsere Notare sind die richtigen Ansprechpartner für Sie, wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten, gleich ob Grundstück, Haus, Eigentumswohnung oder Erbbaurecht. Ob sich die Immobilie in Frankfurt, im Rhein-Main-Gebiet oder an einem anderen Ort in Deutschland befindet, spielt hierbei keine Rolle. Die Beurkundung und Abwicklung von Kaufverträgen über Immobilien stellt einen Schwerpunkt unserer notariellen Tätigkeit dar.

Neben Kaufverträgen bedürfen auch viele weitere Rechtsgeschäfte mit unmittelbarem Bezug zur Immobilie der Beurkundung oder Beglaubigung durch einen Notar, wie bspw. die Bestellung von Grundschulden oder die Einräumung von sonstigen Rechten wie Grunddienstbarkeiten.

Ganz gleich, ob Sie Privatperson, institutioneller Investor oder Bauträger sind, unsere Notare verfügen bei allen Grundstücksgeschäften über die erforderliche Fachkenntnis und Erfahrung.

Gesellschaftsrecht

Sie wollen eine Gesellschaft gründen oder kaufen? Oder bei einer bestehenden Gesellschaft einen neuen Geschäftsführer bestellen, eine Kapitalerhöhung beschließen oder die Satzung ändern? Oder im Rahmen einer Fremdfinanzierung Ihre Gesellschaftsanteile dem Kreditgeber verpfänden? Unsere Notare übernehmen von den dafür notwendigen Schritten alle notariellen Handlungen, die erforderlich sind, damit Sie schnell und sicher Ihre geschäftlichen Ziele erreichen.

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Trau, schau, wem? Wenn Sie sich dazu entschieden haben, jemandem etwas zu vererben oder zu verschenken, sollte die Erfüllung Ihrer Erwartungen nicht bloße Vertrauenssache sein. Wir erarbeiten mit Ihnen im gemeinsamen Gespräch, was Ihnen wichtig ist. Mit einem nach Ihren Vorstellungen gestalteten Testament, Erbvertrag oder einer Vermögensübertragung zu Lebzeiten, mit oder ohne Vorbehalt von Rechten wie bspw. einem Wohnrecht, verfügen unsere Notare über das richtige Instrumentarium hierfür. Für einfache genauso wie für komplizierte familiäre Situationen.

Familienrecht

Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen – und vergleichbare Vereinbarungen zwischen unverheirateten Partnern – haben heute einen höheren Stellenwert denn je. Es sind die richtigen Instrumente für Paare, die vorsorgen wollen, falls ihre Beziehung unerwartet auseinandergeht oder die Streit vermeiden möchten, nachdem ihnen das passiert ist. Fehlen derartige Vereinbarungen, müssen die betreffenden finanziellen und familiären Sachverhalte ggf. in langwierigen und aufreibenden Auseinandersetzungen vor dem Familiengericht geklärt werden. Oftmals ist mindestens eine der Parteien mit dem Ergebnis nicht zufrieden. Unsere Notare beraten Sie, wenn Sie sich einig sind oder einig werden wollen und eine derartige Vereinbarung abschließen möchten.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Mit einer Vorsorgevollmacht, die Sie einer Person Ihres persönlichen Vertrauens erteilen, können Sie verhindern, dass eine Ihnen fremde Person vom zuständigen Amtsgericht als Ihr Betreuer bestimmt wird. Anlaß hierfür entsteht, falls Sie irgendwann einmal wegen Krankheit, Demenz oder Gebrechlichkeit selbst nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihre eigenen Angelegenheiten zu besorgen. Für diese Fälle können Sie vorsorgen und bspw. eines Ihrer Kinder bevollmächtigen, für Sie das Notwendige zu tun.

Mit einer Patientenverfügungen dokumentieren Sie, ob, wie und wie lange Sie wünschen, dass Ärzte und Krankenhäuser bei Ihnen lebenserhaltene Maßnahmen durchführen. Unsere Notare stehen Ihnen mit geeigneten Regelungsvorschlägen zur Verfügung, um Ihren Willen zu dokumentieren und sicherzustellen, dass dieser Wille auch dann noch respektiert wird, wenn Sie ihm selbst keine Geltung mehr verschaffen können.

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